Umgehungsstraße Haindling-Nord: Planfeststellungsverfahren eingeleitet
Online und im Rathaus einsehbar
Der Plan, bestehend aus Zeichnungen und Erläuterungen, ist im Internet unter www.regierung.niederbayern.de unter den Rubriken „Service“, „Planfeststellungsverfahren“, „Straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren“, „Aktuell laufende Planfeststellungsverfahren veröffentlicht.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen zur Einsicht im Rathaus von Geiselhöring aus, nämlich vom 7. August bis zum 7. September 2023.
Einwendungen bis 9. Oktober 2023 möglich
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann Einwendungen gegen den Plan bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis 9. Oktober, erheben.
Dies geht schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Geiselhöring im Fachbereich Planen und Bauen oder bei der Regierung von Niederbayern, Regierungsplatz 540 in Landshut, Zimmer 223.
Belange die durch das Vorhaben berührt werden, können zum Beispiel fehlender Umweltschutz oder Vernichtung von wertvollen landwirtschaftlichen Flächen, oder das Kirchenensemble Haindling wird durch die Umgehung negativ beeinträchtigt. Zumindest ein persönlicher Grund für die Einwendungen muss im Einwendungsschreiben aufgeführt sein.
Liebe Freunde und Mitstreiter, nutzt die Eingabe von Einwendungen so viel wie möglich. Denn wie sagte schon Bertold Brecht: „Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.“